Graf Gerhard VI. von Holstein-Rendsburg, Herzog von Südjütland, befiehlt, dass kein Bürger (der Stadt Schleswig) oder Bauer den Priestern liegende Gründe geben dürfe, und dass die Priester keinen Weltlichen vor ihr Gericht laden sondern erst vor das weltliche Gericht fordern sollen. d.d. 1390, des vrydaghes vor pinxsten.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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