Quitung und Verzicht deren Joh. und Joh. Wilh. Wolters fort Conrad Caspers, worin dieselben das große Specker Gut, sammt Benden, Baumgarten und Ländereijen für die taxam ad 2552 2/3 rttlr. 10 albus ihrer fürstl. durchl. käuflich und erblich überlassen, auch nachdem sie schon vorhin 216 2/3 r. empfangen, nunmehr aber noch weiter empfangeme 1100 r. quitiren, dergestalt daß der Rest der Kaufschillinge noch in 1236 r 10 albus bestehe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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