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Herzog Wilhelm von Jülich-Berg genehmigt als Kollator der Propstei zu Münstereifel die Übereinkunft zwischen dem zeitigen Propst Johann Quade daselbst und dem Kantor und Stiftskanoniker U. L. F. zu Aachen Gerhard von Gronsfelt, wonach der Letztere Ersterm gegen Überlassung einer von dem zeitigen Propst von Münstereifel zu bezahlenden Leibrente von 50 Florenen rheinisch (à 6 Mark Aachener Währung) seine Präbende mit Bestätigung des Papstes zu zedieren beabsichtigt. G. zo Duysseldorp in den Jaeren uns heren Duysent vierhondert nuyntzich, up den sondach iudica in den vasten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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