Arbeitskreis III (Kommunale Angelegenheiten) der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer.- Sitzungen: Sitzung vom 5. bis 7. Okt. 1988 in Deidesheim
Vollständigen Titel anzeigen
BArch B 106/114288
BArch B 106 Bundesministerium des Innern
Bundesministerium des Innern >> B 106 Bundesministerium des Innern >> Hauptgruppe 1 Verfassung und Verwaltung >> (Az. 139*) Kommunalwesen >> (Az. 139 2*) Kommunalpolitische Ausschüsse und Organisationen >> Arbeitskreis III (Kommunale Angelegenheiten) der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer.- Sitzungen
1988
Enthält:
TOP 1: Bericht über die Arbeit der Unterausschüsse; TOP 2: Entwicklung des Kommunalverfassungsrechts der Länder; TOP 3: Organzuständigkeiten bei Entscheidungen nach dem Baugesetzbuch; TOP 4: Berufsgruppen in den kommunalen Vertretungen Niedersachsens; TOP 5: Sicherung der Ehrenamtlichkeit im kommunalen Bereich, hier: Steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung; TOP 6: Prüfungs- und Inromationsrechte bei kommunalen Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen; TOP 7: Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen; TOP 8: Steuerreform 1990; TOP 9: Festsetzung der Höchstbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzahlen für die berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer; TOP 10: Finanzhilfen des bundes für strukturschwache Länder gem. Art. 104a Abs. 4 GG; TOP 11: Spielhallen, hier: Heranziehung der Betreiber von Spielhallen und ähnlichen Vergnügungsstätten zur Vergnügungssteuer; TOP 12: Kraftfahrzeug Wunschkennzeichen; TOP 13: Bericht über das Auslaufen und den Neuabschluss von Energieversorgungsverträgen sowie die Übernahme der Energieversorgung in die Verantwortung der Kommunen; TOP 14: Verschiedenes
TOP 1: Bericht über die Arbeit der Unterausschüsse; TOP 2: Entwicklung des Kommunalverfassungsrechts der Länder; TOP 3: Organzuständigkeiten bei Entscheidungen nach dem Baugesetzbuch; TOP 4: Berufsgruppen in den kommunalen Vertretungen Niedersachsens; TOP 5: Sicherung der Ehrenamtlichkeit im kommunalen Bereich, hier: Steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung; TOP 6: Prüfungs- und Inromationsrechte bei kommunalen Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen; TOP 7: Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen; TOP 8: Steuerreform 1990; TOP 9: Festsetzung der Höchstbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzahlen für die berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer; TOP 10: Finanzhilfen des bundes für strukturschwache Länder gem. Art. 104a Abs. 4 GG; TOP 11: Spielhallen, hier: Heranziehung der Betreiber von Spielhallen und ähnlichen Vergnügungsstätten zur Vergnügungssteuer; TOP 12: Kraftfahrzeug Wunschkennzeichen; TOP 13: Bericht über das Auslaufen und den Neuabschluss von Energieversorgungsverträgen sowie die Übernahme der Energieversorgung in die Verantwortung der Kommunen; TOP 14: Verschiedenes
Bundesministerium des Innern (BMI), 1949-
Aktenführende Organisationseinheit: O II 1 (1988)
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:51 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
- Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) (Tektonik)
- Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) (Tektonik)
- Inneres (Tektonik)
- Bundesministerium des Innern (Bestand)
- B 106 Bundesministerium des Innern.- Hauptgruppe 1 Verfassung und Verwaltung (Gliederung)
- 139 Kommunalwesen (Gliederung)
- 139 2* Kommunalpolitische Ausschüsse und Organisationen (Gliederung)
- Arbeitskreis III (Kommunale Angelegenheiten) der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer.- Sitzungen (Serie)