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Bernhard von Rabenau, Konventuale von Fulda und Propst von
Michaelsberg, bekundet, das ihm Hermann Georg [von Neuhof], Abt von
Fulda, gemäß einer ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1631-1640
1638 August 14
Ausfertigung, Pergament, an Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno et die quo supra
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bernhard von Rabenau, Konventuale von Fulda und Propst von Michaelsberg, bekundet, das ihm Hermann Georg [von Neuhof], Abt von Fulda, gemäß einer darüber ausgestellten und hier inserierten Urkunde die Propstei Blankenau übertragen hat. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung. Inserierte Urkunde von 1638 August 14: Hermann Georg [von Neuhof], Abt von Fulda, bekundet, dass er die Propstei Blankenau, die dem Kloster Fulda unterworfen ist, Bernhard von Rabenau, Konventuale von Fulda und Propst von Michaelsberg, mit aller weltlichen Gewalt und Seelsorge übertragen hat. Bernhard von Rabenau entspricht den päpstlichen Anforderungen; dem Propst stehen alle Einkünfte der Propstei zu, ausgenommen nur die Einkünfte des von Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, in der Stadt Fulda errichteten Nonnenkonvents. Gemäß der Benediktsregel sind ihm die Mönche der Propstei zu Gehorsam verpflichtet; Bernhard von Rabenau ist zum Schutz und Erhalt der Rechte und Besitzungen der Propstei verpflichtet. Siegelankündigung des Abtes Hermann Georg. Ausstellungsort: Burg Neuhof [bei Fulda]. (Datae in arce nostra Neuehoff die decima quarta Augusti anno a Christo nato millesimo sexcentesimo trigesimo octavo). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Bernardus a Rabenauw manu propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Bernhard von Rabenau
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.