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Die Brüder Epchin und Hartmann genannt Meiden (Meidim) gestehen
Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda zum Ende
des Jahre...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1351-1360
1355 Oktober 17
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Crists gebuerte drutzenhundert iare in dem funnif und funiftzegstem iare am Sunabende nach Lulli und Galli
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Brüder Epchin und Hartmann genannt Meiden (Meidim) gestehen Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda zum Ende des Jahres ein Rückkaufrecht für die jährlich 200 Gulden aus der Steuer (bete) von Fulda zu. Diese Einkünfte wurden für 2000 Goldgulden wohl gewogener, gängiger Frankfurter Währung von Heinrich verkauft. Der Rückkauf muss von Heinrich zwei Monate vor Kathedra Petri [1356 Februar 22] angekündigt werden. Innerhalb dieses Zeitraums sind die 2000 Goldgulden in Gelnhausen oder Büdingen von ihm zurückzuzahlen. Epchin und Hartmann müssen eine Rückabwicklung des Geschäfts drei Monate vor dem angegebenen Termin ankündigen. Die 2000 Goldgulden müssen auch in diesem Fall in Gelnhausen oder Büdingen übergeben werden. Spätestens bis Kathedra Petri muss Heinrich das Geld im Gegenzug für die Steuereinkünfte zurückzahlen, andernfalls wird der dafür zuständige Bürge ermahnt. Ist keine Partei an einem Rückkauf interessiert, bleiben die Besitzverhältnisse für ein weiteres Jahr bestehen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite, Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Epchin und Hartmann genannt Meiden
Auf der Rückseite der Urkunde werden die Brüder (Meyden) geschrieben.
Teile der Urkunde sind nur mit einer Quarzlampe zu lesen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.