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Gf. Hartmann von Grüningen überläßt um seines und seiner Eltern Seelenheil willen zwei Güter ("duae curtes") in Maselheim, die der "dominus" B. von Äpfingen ("Apffingen") zu Lehenrecht besaß, den Frauen und dem Kv. in H. zu freiem Besitz.
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Gf. Hartmann von Grüningen überläßt um seines und seiner Eltern Seelenheil willen zwei Güter ("duae curtes") in Maselheim, die der "dominus" B. von Äpfingen ("Apffingen") zu Lehenrecht besaß, den Frauen und dem Kv. in H. zu freiem Besitz.