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Inquisition gegen den Pfarrer zu Lustnau,
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- Anzeige (Blatt 60)
- Mitschrift von 10 Punkten aus der Predigt am Ostermontag (die Schmähungen von der Kanzel herab seien "nur Kinderspihl" gegen die alltäglichen Ausfälle des Lustnauer Pfarrers (Blatt 61);
- Inquisitionsverfahren, Zeugenaussagen (Blatt 62 - 69);
- Bericht an den Herzog, Ergebnis der Inquisition, 27. Juni 1552 (Blatt 70);
- Herzogliches Reskript vom 29. Juni 1552 : Gefangensetzung "in thurm an boden gelegt", Vernehmung; soweit der Vetter des Pfarrers involviert sei, sei auch der zu greifen und "gefenklich einzuziehen". Berichterstattung über das Ergebnis der Verhöre wird ebenfalls angeordnet. (Blatt 72-73)
- herzogliches Reskript an den Untervogt zu Tübingen (ausgefertigt von Baltasar von Gültlingen und Sebastian Hornmold), wie die Verhaftung und das anschließende Verhör durchzuführen seien (nachts gefangenzulegen, am nächsten Morgen Verhör, Berichterstattung).
(Blatt 74)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.