Die vom Papst delegierten Richter (Kanoniche zu Bonn, St. Kunibert und St. Aposteln in Köln) in der Streitsache zwischen dem Domkanonich Conrad von Hochstaden und der Abtei Knechtsteden wegen des Kirchenpatronats zu Frimmersdorf und Rommerskirchen erkennen dieses der Abtei zu, erklären zugleich kraft der durch Kompromiß der Parteien erhaltenen schiedsrichterlichen Gewalt und unter Androhung des Kirchenbannes, dass gedachter Domkanonich nebst seinem Bruder Friedrich, Kanonich von St. Andreas, auf ihre desfallsige Anforderung verzichten und anerkennen sollen, dass die Abtei Knechtsteden zur Ausübung des Präsentationsrechtes zu den beiden Kirchen ausschließlich berechtigt ist. Datum Colonie in veteri palatio anno gratie MCCXXVIII mense Februario sabbatho ante cathedram Petri.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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