Liutgart Baltermans löst von der Äbtissin zu Elten ihren und Gerit, ihres Mannes, "Versterff" ab, sodass nach beider Ehegatten Tode die Erben anstatt des "Versterffs" 10 Goldgulden entrichten sollen, zahlbar innerhalb eines Monats nach dem Sterbefalle, bei Strafe der Verdoppelung. G. im Beisein Jan Elligers und Frau Kranenborchs, seiner Hausfrau, a. d. etc. XXXII, up donredach Petri ad cathedram.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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