Gottfried Thumb von Neuburg reversiert die von Herzog Johann Friedrich von Württemberg auf Widerruf erhaltene Jagderlaubnis im Forst Stromberg im Bezirk Kistelshalden und in der Benderin Busch, auch der Illinger Spitz genannt, auf den Markungen Mühlacker und Mühlhausen. [Jagdzeiten und Bedingungen sind wie in U 33 festgelegt]. Außerdem soll Thumb dem Herzog auf Anforderung zwei gerüstete Pferde zuschicken.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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