Bertold Bischopinck (Biscopinck), Richter des Elekten und Konfirmaten Heinrich von Schwarzburg in der Stadt Münster, bekundet, daß vor ihm Hermann Norendin (Norentijn) und seine Frau Jutta dem Jasper Vrijdach van Woltorpe und seiner Verlobten Hilleberg, der Tochter der verstorbenen Christine, Tochter des genannten Ehepaars, zum Brautschatz die Hälfte ihres gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens auf den Todesfall Hermanns übertragen haben. Nach Hermanns Tod sollen Jasper und Hilleberg 508 Gulden wieder beibringen; das gleiche sollen Dietrich Mallinckrodt (Mallinckrot) und seine Frau Mechthild, Hermanns Tochter, mit dem Hof zu Weyscher und der Amesbecke tun. Sodann soll die Besitzteilung zu gleichen Teilen zwischen den Ehepaaren Vridag und Mallinckrodt erfolgen. Die Leibzucht für Jutta und ihre Tochter Hilleberg zu Überwasser wird hiervon nicht betroffen. Siegelankündigung Bertolds und Hermanns. Zeugen: die Standgenossen des Gerichts Gerd Schillinck, Johann Kannengeter und Hermann Schoninck. in profesto beati Lamberti

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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