Die Kämmerer von Dalberg und Kurfürst Philipp von der Pfalz beurkunden gemeinsam den Austausch ihrer jeweiligen Leibeigenen in den Dörfern Worms-H...
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A 2 Herrnsheim, 1407-03-17
A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 7 Orte, Buchstabe H >> 7.10 Herrnsheim
1507 März 17, o.O.
Kurpfalz
Ausfertigung (deutsch), Pergament (25,8-26,2 x 39,4 cm), rundes, schwarzes Wachssiegel in brauner Siegelkapsel an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Vff mitwoch nach dem sontag Letare anno domini millesimo quingentesimo septimo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Kämmerer von Dalberg und Kurfürst Philipp von der Pfalz beurkunden gemeinsam den Austausch ihrer jeweiligen Leibeigenen in den Dörfern Worms-Hernsheim (Hernßheym), Abenheim (Obenheym), Haßloch (Hesseloch), Geispitzheim (Geyspießheym), Wallhausen (Wallenhusen), Sprachbrücken (Spachbrückenn), Sommerloch (Sunnerloch) und im Dalberger Tal. Da die Dalberger jedoch über weniger Leibeigene verfügen als der Kurfürst, wird dies durch die Zahlung von 600 Gulden kurfürstlicher Währung ausgeglichen.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (1) Registrata (2) H (3) Wir die kemerer von thalberg ir angentrewr in den dorffen myns gchurfürstlichen herrn freyen sein gnaden zugestelt vnd erplich vbergeben haben etc. 1507
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hans und Diether Kämmerer von Dalberg (Gemeinschaftssiegel)
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Abenheim (Obenheym) (Stadt Worms, Rheinland-Pfalz) (2) Geispitzheim (Geyspießheym) (LKr. Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz) (3) Haßloch (Hesseloch) (Bad-Dürckheim, Rheinland-Pfalz) (4) Sommerloch (Sunnerloch) (LKr. Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz) (5) Sprachbrücken (Spachbrückenn) (Stadt Reinheim, LKr. Darmstadt-Dieburg, Hessen) (6) Wallhausen (Wallenhusen) (LKr. Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz) (7) Worms-Herrnsheim (Hernßheym) (Stadt Worms, Rheinland-Pfalz) Personen: (1) Philipp der Aufrichtige, Kurfürst von der Pfalz, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchsess (2) Dalberg, Hans Kämmerer von (3) Dalberg, Diether Kämmerer von
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Kämmerer von Dalberg und Kurfürst Philipp von der Pfalz beurkunden gemeinsam den Austausch ihrer jeweiligen Leibeigenen in den Dörfern Worms-Hernsheim (Hernßheym), Abenheim (Obenheym), Haßloch (Hesseloch), Geispitzheim (Geyspießheym), Wallhausen (Wallenhusen), Sprachbrücken (Spachbrückenn), Sommerloch (Sunnerloch) und im Dalberger Tal. Da die Dalberger jedoch über weniger Leibeigene verfügen als der Kurfürst, wird dies durch die Zahlung von 600 Gulden kurfürstlicher Währung ausgeglichen.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (1) Registrata (2) H (3) Wir die kemerer von thalberg ir angentrewr in den dorffen myns gchurfürstlichen herrn freyen sein gnaden zugestelt vnd erplich vbergeben haben etc. 1507
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hans und Diether Kämmerer von Dalberg (Gemeinschaftssiegel)
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Abenheim (Obenheym) (Stadt Worms, Rheinland-Pfalz) (2) Geispitzheim (Geyspießheym) (LKr. Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz) (3) Haßloch (Hesseloch) (Bad-Dürckheim, Rheinland-Pfalz) (4) Sommerloch (Sunnerloch) (LKr. Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz) (5) Sprachbrücken (Spachbrückenn) (Stadt Reinheim, LKr. Darmstadt-Dieburg, Hessen) (6) Wallhausen (Wallenhusen) (LKr. Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz) (7) Worms-Herrnsheim (Hernßheym) (Stadt Worms, Rheinland-Pfalz) Personen: (1) Philipp der Aufrichtige, Kurfürst von der Pfalz, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchsess (2) Dalberg, Hans Kämmerer von (3) Dalberg, Diether Kämmerer von
Austausch, Leibeigene
(1) 1507 März 13 17 - die Kämmerer von Dalberg überlassen Kurfürst Philipp von der Pfalz alle ihre Leibeigenen in pfälzischen Orten und erhalten dafür die pfälzischen Leibeigenen in iren eigenen Dörfern, nämlich zu Herrnsheim, Abenheim, Heßloch, Gabsheim, Wallenhausen, Sprachbrücken, Sumerloch im Tal bei Dalberg; die größere Zahl der kurpfälzischen Leigeigenen wird seitens der Kämmerer von Dalberg durch Zahlung von 600 Goldgulden von der Kurpfalz abgegolten. Orig. Perg., Sdes Hans Kämmerer ab, das des Diether K. anhängend kurpfälzisches [...ler] (2) Urkunden Rheinhessen Urkunden No (3)Herrnsheim (4) Hessisches Staatsarchiv
#Kurpfalzurkunden
(1) 1507 März 13 17 - die Kämmerer von Dalberg überlassen Kurfürst Philipp von der Pfalz alle ihre Leibeigenen in pfälzischen Orten und erhalten dafür die pfälzischen Leibeigenen in iren eigenen Dörfern, nämlich zu Herrnsheim, Abenheim, Heßloch, Gabsheim, Wallenhausen, Sprachbrücken, Sumerloch im Tal bei Dalberg; die größere Zahl der kurpfälzischen Leigeigenen wird seitens der Kämmerer von Dalberg durch Zahlung von 600 Goldgulden von der Kurpfalz abgegolten. Orig. Perg., Sdes Hans Kämmerer ab, das des Diether K. anhängend kurpfälzisches [...ler] (2) Urkunden Rheinhessen Urkunden No (3)Herrnsheim (4) Hessisches Staatsarchiv
#Kurpfalzurkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ
Namensnennung 4.0 International