Konrad Schenk von Erbach der Junge reversiert seinem Oheim Eberhard von Frankenstein über die Belehnung mit der Hälfte von dessen Besitz, d.h. vor allem von Gütern in Frankenstein und der Burg Lindenberg sowie von Lehen, die Eberhard von dessen Frau Agnes von Brücken zufallen. Zugleich leiht der Aussteller Eberhard die Hälfte dieser Lehen gegen einen an Mariä Geburt [September 8] fälligen Zins von 9 Malter Korn und 30 sol hl; nach Eberhards Tod fällt diese Häfte an Konrad, dessen Frau Kunigunde und ihre Erben zurück. Agnes von Frankenstein und ihre Kindern sollen zu Lebenszeit unbehindert im Besitz ihres Halbteils bleiben; der Aussteller hat geschworen, für sie ein treuer Lehensträger zu sein und sie besonders gegenüber den Lehensherren zu schützen. Zeugen: Pfalzgraf Rudolf, Rudolf von Ochsenstein, Konrad Schenk von Erbach d. A., dessen Bruder Engelhard Schenk von Erbach, Engelhard von Hirschhorn, Simon Schleder, Heinrich von der Wiesen, Ritter; Heinrich von dem Steinhaus, Bürger von Neustadt Siegler: Aussteller