Die von der döbelnschen Akzisekasse indebite übertragenen Steuern wegen einiger nicht zu der Stadt Döbeln Steuerquanto, sondern unter des Amts Nossen Jurisdiktion gehöriger Felder, ingleichen die Quatembersteuermitleidenheit der Besitzer der Hospitalfelder bei Döbeln

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Sächsisches Staatsarchiv
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