1533, August 14 Die Priorin Margaretha Sparenberg, die Subpriorin Germodis Werenberg, die Seniorin Mette von Sandbeck und der ganze Konvent des Klosters Osterholz haben durch ihren Prokurator und Advokaten beim Reichskammergericht in Speyer, Friedrich Ryffstock, erfahren, daß eine entwichene Klosterfrau das Kloster vor dem Reichskammergericht wegen Alimentation verklagt hat. Da die Klosterfrau das Kloster ohne Zustimmung und Wissen des Konvents bei nachtschlafener Zeit verlassen hat, lehnt man die Herausgabe der bislang erfolgten Alimentation ab. Das Kloster bietet aber an, den noch ausstehenden Teil der Alimentation gegen Bezahlung anzunehmen. "Geschreven unde uthgegangen under das Closters ingesegell in vigilia Assumptionis Marie anno MCXXXIII". Ausf., Papier; Petschaftsiegel des Konvents aufgedrückt; Unterschriften der Priorin, der Subpriorin und der Seniorin des Klosterkonvents. In dorso Inhaltsvermerk.
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