Der Kölnische Offizial verteilt dem Pfarrer zu Weidesheim (Weydinshem) Weisung, dem Schultheiß Johann daselbst und dessen Mutter, welche den Konvent zu Schweinheim, wie vorher auch Johanns Vater getan, in Besitz von 2 Morgen Ackerland daselbst gehört und dem von dem Konvent beabsichtigten Verkauf oder Tausch dieses Landes verhindert, zur Restitution und Schadloshaltung des Konvents, binnen 7 Tagen, bei Strafe der Exkommunikation, anzuhalten. Siegel ab

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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