Yorden van Wessendorp gewährt den Edelherren zur Lippe das Recht, die ihm von diesen verpfändeten Leute u. Güter zu Dalborn, Gehrenberg und im Ksp. Donop jederzeit wieder auslösen zu dürfen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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