Clemens August Freiherr von Hofflinger, kurkölnischer Kämmerer, Obristwachtmeister unter den münsterischen Truppen, Herr zu Bruck- und Osterhausen, macht bekannt, dass Abt Bernhard ihn nach dem Tod des Abts Johann mit dem Vorstmannsgut zu Alverskirchen. zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat durch seinen Bevollmächtigten, den Advokaten Wilhelm Josef Schmitz huldigen lassen. Anwesend waren Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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