Mainz, 1618.02.27. (Richter Hettisch). Hans Schmidt von Gonsenheim bekennt, daß ihm der wohlgelehrte Adam Brunß 40 fl. geliehen hat, rückzahlbar - samt einer Verehrung - auf Ostern. Unterpfand: 2 3/4 M. Acker in Gonsenheimer Mark, an Stephan Becker (gegen Finthen), zinst je Morgen 1/2 Malter Korn zu geraden Jahren. Z.: Johann Faber und Christoph Eberhart.

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