Cent-Prozess beim schwarzenbergischen Centgericht zu Scheinfeld in Sachen des Christoph Brünner, schwarzenbergischen Wirts zu Untertaschendorf (= Markt Taschendorf), als Kläger und Injurianten contra Contz Roßbacher, Lentersheim'scher Schultheiß daselbst, als Beklagten und Injuriaten, einen nicht erwiesenen Ehebruch betreffend
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Herrschaft Schwarzenberg, Schwarzenberger Archiv 118/7
Herrschaft Schwarzenberg, Schwarzenberger Archiv
Herrschaft Schwarzenberg, Schwarzenberger Archiv >> Herrschaft Schwarzenberg, Schwarzenberger Archiv (Rep. 321.5) >> VIII.a. Centobrigkeit >> 8.134. Centrecht in Obertaschendorf, Untertaschendorf
1593 - 1594
NB: Weil der Beklagter säumig beim Centgericht ausblieb, wurde er in die hohe Centbuße und aufgegangenen Gerichtskosten verurteilt; als er auch hierin keinen Gehorsam leistete, hat man denselben gepfändet und die Pfandgüter auf nicht erfolgte Auslösung ausgeteilt, woraufhin Georg Erkinger von Lentersheim beim kaiserlichen Kammergericht mandatum et citationem auf die Pfändung erlangt hat
Schwarzenberger Archiv
Akten
deutsch
Registratursignatur/AZ: Schw. Arch. VIII.134.1
Brunner, Christoph
Rossbacher, Konrad
Lentersheim, Georg Erkinger von
Scheinfeld (Lkr. Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim), Centgericht
Taschendorf, Markt (Lkr. Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim)
Speyer (Rheinland-Pfalz), Reichskammergericht
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 11:52 MESZ
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