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Erzbischof Werner von Mainz vereinbart einen Kompromiss zwischen Graf Adolf von Nassau und Gottfried von Eppstein wegen der nassauischen Lehen des Letzteren, der beiderseitigen Gerechtsame zu Waldkriftel (Waldcrüfftela), der Fischerei im Kröftelbach, der Gerichtsbarkeit im Eichelberg und der umliegenden Feldmark, der Fischerei in der Furt Vinck in der Nähe der Guldenmühle, der eppsteinischen Ansprüche auf Niedernhausen, Königshofen, Oberseelbach und Lenzhahn.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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