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Otto Heinrich Riehl Pfarrer zu Oberliederbach stellt dem unbenannten Präsidenten und Rechenmeister der Präsenz des Mainzer Domstifts einen Revers aus für die laut inserierter Urkunde von gleichem Datum erfolgte Verleihung ihres Gutes zu Oberliederbach unter näher bezeichneten Bedingungen auf 11 Jahre.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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