Kaiser Ludwig IV. befiehlt Graf Albrecht von Hohenberg, seinem Landvogt im Elsass, allen sonstigen Landvögten und Untervögten sowie den Schultheißen, Meistern, Räten und Bürgern seiner Städte im Elsass und Breisgau jenseits und diesseits des Rheins, seinen Diener Graf Friedrich von Freiburg in den Sachen, die er mit seinen Bürgern zu Freiburg habe, ungehindert zu lassen

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner