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Friedrich II., Kurfürst von Sachsen, und Wilhelm III., Herzog von Sachsen, übereignen dem Kloster Volkenroda ein vom Ritter Hans von Schlotheim (Slatheym) zu einem Seelgerät gegebenes Backhaus.
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Friedrich II., Kurfürst von Sachsen, und Wilhelm III., Herzog von Sachsen, übereignen dem Kloster Volkenroda ein vom Ritter Hans von Schlotheim (Slatheym) zu einem Seelgerät gegebenes Backhaus.
Zeugen: Georg (Jurge) von Bebenburg, Obermarschall; Apel Vitzthum; Hans von Maltitz; Friedrich von Witzleben; Busse Vitzthum; Hans von Schönberg (Schonenberg), Ritter; Johann Magdeburg, Dompropst zu Naumburg; Otto Spiegel.