Zwischen dem Abt Georg des Klosters Zwiefalten und den Untertanen und der Gemeinschaft des Dorfes Wilflingen auf der einen Seite und der edlen Frau Dorothea Spethin zu Hettingen und Gammertingen, geb. von Rechberg und ihren Söhnen und den Untertanen der Flecken Feldhausen, Harthausen und Kettenacker auf der anderen Seite bestehen seit etlichen Jahren Streitigkeiten wegen Waidgang und Zutrieb. Als Schiedsleute werden aufgestellt: Wilhelm Gundelfinger, Obervogt zu Neufra und Bartholome Sthelderlin (?), alter Bürgermeister zu Riedlingen für Wilflingen, Konrad Wilden, Vogt zu Trochtelfingen und Ulrich Vischern, Schultheiß zu Veringen (Vöringen) für die spethschen Flecken, die den Streit durch einen Vergleich beilegen
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Zwischen dem Abt Georg des Klosters Zwiefalten und den Untertanen und der Gemeinschaft des Dorfes Wilflingen auf der einen Seite und der edlen Frau Dorothea Spethin zu Hettingen und Gammertingen, geb. von Rechberg und ihren Söhnen und den Untertanen der Flecken Feldhausen, Harthausen und Kettenacker auf der anderen Seite bestehen seit etlichen Jahren Streitigkeiten wegen Waidgang und Zutrieb. Als Schiedsleute werden aufgestellt: Wilhelm Gundelfinger, Obervogt zu Neufra und Bartholome Sthelderlin (?), alter Bürgermeister zu Riedlingen für Wilflingen, Konrad Wilden, Vogt zu Trochtelfingen und Ulrich Vischern, Schultheiß zu Veringen (Vöringen) für die spethschen Flecken, die den Streit durch einen Vergleich beilegen
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 Nr. 58
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden
Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden >> 1. Urkunden
1586 Juni 19
Urkunden
Siegler: 1) Abt Georg von Zwiefalten; 2) Dorothea Spethin mit Söhnen; 3)-6) die Schiedsleute
Vermerke: beglaubigte Abschrift vom 16. Mai [1]807 in: Ho 80 a Allg. T., D Nr 112 Pak. 372||Abschrift vom 14/24. Februar 1600 in: Repert. Vii, A 8 a Nr 1, S 117 (Pak 3)
Vermerke: beglaubigte Abschrift vom 16. Mai [1]807 in: Ho 80 a Allg. T., D Nr 112 Pak. 372||Abschrift vom 14/24. Februar 1600 in: Repert. Vii, A 8 a Nr 1, S 117 (Pak 3)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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03.04.2025, 13:45 MESZ
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