Der Minoritenbruder Jacobus von Großglogau, Kommissär des Bischofs Rudolphus von Breslau, päpstlichen Legatens in Sachen des Kreuzzuges gegen die Hussiten, gestattet Michael Gerung, nachdem er sein Opfer für die Verteidigung des katholischen Glaubens dargebracht hat, sich einen Beichtvater zu wählen, welcher Vollmacht haben solle, ihn einmal im Leben und einmal in mortis articulo zu absolvieren.

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Staatsarchiv Nürnberg