Albrecht Schad, Hermann Roth und Thomas Lebzelter, Ratsmitglieder und verordnete Baupfleger der Pfarrkirche Unser Lieben Frauen in der Stadt Ulm, belehnen die ehrbare Frau und Witwe Dorothea Kesslerin, auf Lebenszeit mit dem bisher von ihrem verstorbenen Ehemann Jörg Schicken von Nersingen als Pfründgut innegehabten Verwaltungshof zu Rißtissen, der aus einem Haus mit Hofreite, Garten, sechs Jauchert Acker, sechs Tagwerken Wiesen in jeder Ösch und einem Teil der Ehehaften und des Flurhüteramtes besteht. Den Ausstellern und den ihnen folgenden Verwaltern dieser Pflege sind als jährliche Gülten zu leisten: sieben Imi Roggen und sieben Imi Hafer gutes und sauber erzeugtes Gültkorn Ulmer Mess als Herrengülte, zwei lb 15 ß h Heugeld, ein ß h Weisat, ein Viertel Öl, 120 Eier, zwei Herbsthühner und zwei Fastnachtshennen, zehn Käse von den Ehehaften oder für jeden Käse zwei pf und von dem Flurhüteramt ein ß vier h. Das Korn ist zwischen dem 29. September (Michaeli) und dem 11. November (Martini) in den Kasten des Spitals in Ulm und die anderen Abgaben in die Hände der Aussteller oder ihrer Nachkommen zu liefern. Wenn die Belehnte über kurz oder lang die Gülten nicht entrichtet, das Pfründgut vernachlässigt oder stirbt, soll das Pfründgut nach dem Pflugrecht ohne Beeinträchtigung durch ihre Erben heimfallen.