Bastian Ablach, Marstaller zu Scheer (Schär), tut kund, daß Truchseß Wilhelm, Freiherr von Waldburg, ihm erlaubt hat, die Hausund Hofstatt zu Scheer, zwischen Wolff Lubichers Haus und Scheuer gelegen, die der Truchseß gekauft hat [vgl. Dep. 30/1 T 1 Nr. 287], zu bebauen. Die Zahlung der Kaufsumme von 28 lb. h. ist dem A. zeit seines Lebens erlassen; sie wird auf das von ihm zu erbauende Haus als Unterpfand geschlagen. Der A. verspricht, daß seine Erben nach seinem Tode auf Aufforderung durch den Truchsessen diese Summe bar oder einen jährlichen Zins von 9 ß. für 1 lb. h. bezahlen werden. Der Truchseß bzw. seine Erben können nach Ableben des A. oder zu seiner Lebenszeit auf seinen Wunsch hin das Haus zu einem angemessenen Preis kaufen, wobei die ausstehenden 28 lb. h. verrechnet werden sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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