Sebastian Carlin und Hans Doll, Schultheißen, und die Gerichtsschöffen zu Ober- und Niederlustadt beurkunden, dass Georg Offener, Gärtner in Zweibrücken, der Jahrzeit zu Niederhochstadt 1 Gulden 1 1/2 Schilling Gült um 21 1/2 Gulden verkauft und dafür 1/2 Morgen Acker und zwei Stücke Garten als Unterpfand verschrieben hat.