Wilhelm von Aken reversiert, dass er als Bevollmächtigter des Grafen Johann Wilhelm von Leerodt zu Winnenthal vom Kapitel zu Xanten - bei Vakanz der Propstei - durch die Kapitelkommissare Theodor von Berchem, Dekan, und Johann Ludwig Stillman, Offizial und Kanoniker, zu Behuf des Grafen ein Drittel und zu Behuf des Hauses Diersfordt 2 Drittel des vom Xantener Propst lehnrührigen Mannlehens gen. Hagenhoff nach dem Tod des Friedrich Freiherrn von Wylich, Herrn zu Diersfordt, zu Lehen empfangen hat. Er hat Heergewäte, Huldigung und Eid geleistet, was der Graf ebenso tun soll, sobald er großjährig ist. Er verspricht, das Lehen nicht zu veräußern und zu zersplittern, sondern in gutem Stand zu halten. Als Lehnmannen waren anwesend Jodocus Edmund von Siegen und Theodor Arnold Schlaun, beide Kanoniker zu Xanten. - Er kündigt seine eigenhändige Unterschrift an. Actum Xanten den 7. October 1732.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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