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Kapelle und Schule in Dünne
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Auswärtiger Besitz des Hauses Lippe >> 6. Ulenburg >> 6.4. Dünne und Dünner Mark
(1454), 1556, 1652, 1670, 1686-1694
Enthaeltvermerke: enthält v.a.: Ausstattung der Kapelle St. Georg in Dünne durch Stiftung Bernhards VI. zur Lippe (1454); Aufstellung der Zinspflichtigen an diese Kapelle (1556); Stiftung eines Schulhauses durch Alexander Günther von Wrede (1652); Vermächtnis an die Schule (1670); diesbezügliche Eingabe an A.G. von Wrede (1686); Vorladung des Schulmeisters Johannes Höjer (1687); Schulmeister Höjer über den illegalen Bau einer Dienstwohnung am Schulhaus Dünne durch Vogt Schöttler (vgl. L 51 Nr. 43, 55); Verzeichnis des Zimmermannslohns für die Schule in Dünne (1652); Rechte und Pflichten des Schulmeisters in Dünne; Zuteilung von Geldern für die Armen (1694); Liste von Feldern mit Größenangaben; Liste mit Personen, die Zuwendungen für die Mahlzeiten des Pastors in Dünne geleistet bzw. nicht geleistet haben
Auswärtiger Besitz
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.