Vor dem Vogt Johan Hülsen und den Schöffen zu Gladbach (Konrad Knor, Herman Sandt u. d. a.) erscheinen Joannes Cornelij, Schultheiß und Syndicus des Abtes Heinrich Goirmans, und Dahm in der Heggen mit den Vit ther Stappen und Peter Lamp, den Vormündern seiner Kinder aus erster Ehe, um einen Landtausch festzulegen. Abt und Konvent übergeben ein Stück artacker landt im Venner feldt, vom geschworenen Landmesser Merten von Jüchen auf 9 Morgen, 1 Viertel und 11 Ruten gemessen, zehnt- und schatzfrei. Dahm gibt ein Stück ackerlandts mit angehorigen holtgewachs, 9 1/2 Morgen, 23 Ruten, 6 Fuß gemessen, nur schatzbar, sonst frei und unbeschwert; dazu 1 Morgen (weniger 6 Ruten) und 4 Fuß heiden. Dahm ist vor sich, dessen vorkinderen, iren erben und successoren dieser feudalischer permutation und erbbeut halb belehnt worden und hat gewohnlichen eydt und huldt geleistet. (Gerichtschreiber: Willibrord Meyfisch).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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