Hans Hermann Johanning, Meier in Faulensiek ./. Lippische Regierungskanzlei und seinen Sohn Hans Hermann Johanning, Meier in Faulensiek wegen 1. richterlichen Befehls auf Durchführung des Reichskammergerichtsurteils von 1751; 2. Rücknahme der Hofübergabe an den ohne väterliche Zustimmung verehelichten Sohn und Nichtigkeit aller dagegen zielenden richterlichen Verfügungen

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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