Das Capitel zu Cleve vereinbart sich mit seinem Mitcanonich Johann von Wenegern, welcher seine Curie beträchtlich restaurirt und verbessert, es solle für den Fall, daß derselbe seine Präbenden vertauschen oder zu Gunsten eines Dritten resignire, dessen Nachfolge in der Präbende auch unmittelbar im Wohnhause nachfolgen, nur hat einer von ihnen dem Capitel zum Vortrunk (propina) 6 Goldschilden und den Nachfolgern einen jährlichen Zins von 1 1/2 Goldschild zu entrichten, wovon 1/2 Goldschild zu den Memorien des Johann bestimmt ist. Datum in anno domini M. CCCC. XI pso die b. Marci evangeliste.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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