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Karl [II.] als Herzog von Geldern erklärt das Schwesternkloster zu Wachtendonk als dienstfrei und wachtfrei, erlaubt, die Niers aus dem Stadtgraben durch das Kloster zu leiten, und bestätigt ihm seine Rechte an Liebfrauenaltar und Parochiekirche zu Wachtendonk, insbesondere die Benutzung des Ganges zum Chor. op Dondersdach na den Sonnendach quasimodogeniti.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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