Bewilligung von Pensionen an Soldaten, Geistliche und Zivilbeamte Enthält u.a.: Einsendung von Nachweisdokumenten, Gesuche einzelner Personen bzw. von Mitgliedern aufgehobener Stifte, Zustellung von Zahlungsanweisungen, Verzeichnisse von Geistlichen aus aufgehobenen Stiften sowie von Pensionierten aus vor 1811 dem französischen Reich nicht gehörigen Gebieten

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Niedersächsisches Landesarchiv
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