Kläger: Heinrich von Zesterfleth, Hauptmann in Hamburg.- Beklagter: Rat der Stadt Hamburg und als Nebenbeklagter Georg von Zeven, Bürger zu Hamburg.- Streitgegenstand: Mandati de restituendo cum citatione ad videndum se incidisse in poenam; Schadensersatzforderung wegen des gewalttätigen Eindringens in das Haus des Klägers und wegen des Arrestes seiner Güter trotz eines Kaiserlichen Schutz- und Schirmbriefes und der Rechtshängigkeit der Sache in einem Streit um die Erbschaft der Frau des Klägers und um die Herausgabe eines Erbschafts-Inventars.

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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