Wilhelm Hettermann, Sohn Johanns, macht bekannt, daß ihn Abt Hugo nach dem Tod seines Vaters mit dem großen Roßkotten usw. [wie Nr. 2553] belehnt hat. Bei jeder Neubelehnung sollen als Heergewäte sieben rheinische Gulden bezahlt werden. Zeugen: Johann zum Putz, Dr. iur., Syndikus des Stifts Werden, und Hermann Duden, Sekretär. - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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