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Werner von Mietingen ("Muettingen") verzichtet unter Eid auf allen Anspruch an das Gut zu Mietingen, das seinem Vater gehörte, jetzt aber Eigentum des Kl. H. ist. - Schiedsleute: Rudiger, Eberhard der Wagner, Bertold der Schwenckher, Hösch.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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