Bischof Florenz von Münster verpfändet an Rotger de Wexten für 250 scudatiaurei, die diesem für im Dienst der Vorgänger des Ausstellers erlittene Schäden zustehen, mit Zustimmung des Domkapitels, der Städte und seiner Freunde die Güter Wissinch up den Goye im Kirchspiel Hengelo und Hemmynch im Kirchspiel Südlohn (Suytlon), die zum Hof (curtis) Lohn (Loen) gehören, und das Haus (domus) des Bernhard in der Rudwich, ebenfalls im Kirchspiel Südlohn, das zum Hof Provestinch gehört, samt deren Zubehör. Rückkaufrecht des Ausstellers und seiner Nachfolger. Die Güter dürfen nicht entfremdet, die darauf sitzenden Leute nicht über Gebühr beschwert werden. Siegelankündigung des Ausstellers. feria quarta post festum pasche

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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