Hans Hoffmann und seine Ehefrau Margarethe, Bürger zu Hockenheim, beurkunden, dass sie dem Jakob Hübner als Vormund von Hans Steins Tochter eine jährliche Gült von 1 1/2 Gulden für ein Kapital von 30 Gulden verschrieben haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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