Regierungsblätter vom 19. März und 7. Mai 1816 (Erlasse des Großherzogs Karl auf die Verfassung bezüglich vom 16. März und 7. Mai) und vom 29. August 1818 (Verfassungsurkunde vom 22. August 1818). Korrespondenz zwischen dem Großherzoglichen Ministerium des Innern und dem Komitee in deutschen Bundesangelegenheiten über die Auslegung der §§ 8, 27 und 29 der Verfassung vom 4.-26. September 1818. Berichte des Bundestagsgesandten über die Verfassung vom 2. September 1818 mit Beilagen. Staatsministerialerlass vom 2. August 1831, das Verbot des direkten Verkehrs von Landesstellen und deren Mitgliedern mit den Kammern.
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Regierungsblätter vom 19. März und 7. Mai 1816 (Erlasse des Großherzogs Karl auf die Verfassung bezüglich vom 16. März und 7. Mai) und vom 29. August 1818 (Verfassungsurkunde vom 22. August 1818). Korrespondenz zwischen dem Großherzoglichen Ministerium des Innern und dem Komitee in deutschen Bundesangelegenheiten über die Auslegung der §§ 8, 27 und 29 der Verfassung vom 4.-26. September 1818. Berichte des Bundestagsgesandten über die Verfassung vom 2. September 1818 mit Beilagen. Staatsministerialerlass vom 2. August 1831, das Verbot des direkten Verkehrs von Landesstellen und deren Mitgliedern mit den Kammern.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 48 Nr. 6074
Staatsverfassung und Landstände 10
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 48 Haus- und Staatsarchiv: III. Staatssachen
Haus- und Staatsarchiv: III. Staatssachen >> Staatsverfassung und Landstände
1816, 1818, 1831
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:14 MESZ
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