D[ietrich], Dekan, Caesarius, Scholaster, und Hermann von Argendorp, Kanoniker an St. Florin in Koblenz (Confluentia), haben sich kraft Mandats, dem gegenwärtiger Brief anhängt, mit den Rektoren Dietrich von St. Johann und Albert von St. Gertrud sowie Johann von Altendorf (Aldendorp), alle Essener Kanoniker, Prokuratoren und Schiedsleute des Stiftes Essen, in dem Streit zwischen ihrem Stift einerseits und der Äbtissin, dem Kapitel und dem Stift Essen andererseits dahin geeinigt, dass beide Stifter den von ihnen Präsentierten zurückziehen und sich die Kirche in Breisig gemeinsam inkorporieren lassen werden, sobald dies möglich ist, und zwar so, dass beide abwechselnd den Rektor oder ewigen Vikar präsentieren. Alle Essener Besitzungen im Gebiet und der Jurisdiktion der Dörfer Breisig, Lützingen (Lutzinc) und Gönnersdorf (Gundirsdorp), die der Äbtissin, den Stiftsdamen und den Kanonikern gemeinsam oder getrennt gehören, sowie die Herrschaft (dominium) und alle Recht-e des Stiftes Essen ebenda gehören von nun an beiden Kirchen. Ausgenommen sind das Schultenamt (officio scultecie) in Breisig, die Vasallen und die Äbtissinnenlehen, solange sie nicht heimfallen. Aller gegenwärtiger und künftiger Zehnt und was aus der Inkorporation eink-ommt, sowie die zu St. Florin gehörenden Güter gehören künftig beiden Kirchen. Alle Erträge und Kosten werden zu gleichen Teilen aufgeteilt. - Es siegelt wegen Siegelkarenz der beiden ersten nur der letztgenannte Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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