D[ietrich], Dekan, Caesarius, Scholaster, und Hermann von Argendorp, Kanoniker an St. Florin in Koblenz (Confluentia), haben sich kraft Mandats, dem gegenwärtiger Brief anhängt, mit den Rektoren Dietrich von St. Johann und Albert von St. Gertrud sowie Johann von Altendorf (Aldendorp), alle Essener Kanoniker, Prokuratoren und Schiedsleute des Stiftes Essen, in dem Streit zwischen ihrem Stift einerseits und der Äbtissin, dem Kapitel und dem Stift Essen andererseits dahin geeinigt, dass beide Stifter den von ihnen Präsentierten zurückziehen und sich die Kirche in Breisig gemeinsam inkorporieren lassen werden, sobald dies möglich ist, und zwar so, dass beide abwechselnd den Rektor oder ewigen Vikar präsentieren. Alle Essener Besitzungen im Gebiet und der Jurisdiktion der Dörfer Breisig, Lützingen (Lutzinc) und Gönnersdorf (Gundirsdorp), die der Äbtissin, den Stiftsdamen und den Kanonikern gemeinsam oder getrennt gehören, sowie die Herrschaft (dominium) und alle Recht-e des Stiftes Essen ebenda gehören von nun an beiden Kirchen. Ausgenommen sind das Schultenamt (officio scultecie) in Breisig, die Vasallen und die Äbtissinnenlehen, solange sie nicht heimfallen. Aller gegenwärtiger und künftiger Zehnt und was aus der Inkorporation eink-ommt, sowie die zu St. Florin gehörenden Güter gehören künftig beiden Kirchen. Alle Erträge und Kosten werden zu gleichen Teilen aufgeteilt. - Es siegelt wegen Siegelkarenz der beiden ersten nur der letztgenannte Aussteller.
Show full title
D[ietrich], Dekan, Caesarius, Scholaster, und Hermann von Argendorp, Kanoniker an St. Florin in Koblenz (Confluentia), haben sich kraft Mandats, dem gegenwärtiger Brief anhängt, mit den Rektoren Dietrich von St. Johann und Albert von St. Gertrud sowie Johann von Altendorf (Aldendorp), alle Essener Kanoniker, Prokuratoren und Schiedsleute des Stiftes Essen, in dem Streit zwischen ihrem Stift einerseits und der Äbtissin, dem Kapitel und dem Stift Essen andererseits dahin geeinigt, dass beide Stifter den von ihnen Präsentierten zurückziehen und sich die Kirche in Breisig gemeinsam inkorporieren lassen werden, sobald dies möglich ist, und zwar so, dass beide abwechselnd den Rektor oder ewigen Vikar präsentieren. Alle Essener Besitzungen im Gebiet und der Jurisdiktion der Dörfer Breisig, Lützingen (Lutzinc) und Gönnersdorf (Gundirsdorp), die der Äbtissin, den Stiftsdamen und den Kanonikern gemeinsam oder getrennt gehören, sowie die Herrschaft (dominium) und alle Recht-e des Stiftes Essen ebenda gehören von nun an beiden Kirchen. Ausgenommen sind das Schultenamt (officio scultecie) in Breisig, die Vasallen und die Äbtissinnenlehen, solange sie nicht heimfallen. Aller gegenwärtiger und künftiger Zehnt und was aus der Inkorporation eink-ommt, sowie die zu St. Florin gehörenden Güter gehören künftig beiden Kirchen. Alle Erträge und Kosten werden zu gleichen Teilen aufgeteilt. - Es siegelt wegen Siegelkarenz der beiden ersten nur der letztgenannte Aussteller.
AA 0248 Essen, Stift, Urkunden (AA 0248)
Essen, Stift, Urkunden (AA 0248) >> 1. Urkunden I (870-1327) >> D[ietrich], Dekan, und das ganze Kapitel von St. Florin in Koblenz (Confluentia) bekunden: Sollte es zwischen ihnen und der Äbtissin und dem Kapitel von Essen wegen des Patronats (iure patronatus) des Zehnten und anderer Dinge in Breisig (Brisiche) Streit geben, so werden sie den Dekan, den Scholaster Caesarius und Hermann von Argendorp, ihre Mitkanoniker, als Prokuratoren einsetzen und sich den Beschlüssen, die von wenigstens zwei der gen-annten gefasst wurden, unterwerfen. - Es siegeln die Aussteller mit dem Stiftssiegel. Datum in crastino animarum, a.d. 1309.
[nach 1309 November 3]
Diverse Registraturbildner
Pergament
Überlieferungsart: Ausfertigung
Überlieferungskommentar: Transfix an Urkunde von 1309 November 3
Überlieferungskommentar: Transfix an Urkunde von 1309 November 3
Urkunde
D[ietrich], Dekan, und das ganze Kapitel von St. Florin in Koblenz (Confluentia) bekunden: Sollte es zwischen ihnen und der Äbtissin und dem Kapitel von Essen wegen des Patronats (iure patronatus) des Zehnten und anderer Dinge in Breisig (Brisiche) Streit geben, so werden sie den Dekan, den Scholaster Caesarius und Hermann von Argendorp, ihre Mitkanoniker, als Prokuratoren einsetzen und sich den Beschlüssen, die von wenigstens zwei der gen-annten gefasst wurden, unterwerfen. - Es siegeln die Aussteller mit dem Stiftssiegel. Datum in crastino animarum, a.d. 1309.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
21.04.2026, 9:28 AM CEST
Hierarchy
Hierarchy detail view
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Archival tectonics)
- 1.2. Geistliche Institute (Archival tectonics)
- 1.2.2. E - H (Archival tectonics)
- 1.2.2.5. Essen (Archival tectonics)
- 1.2.2.5.1. Stift (Archival tectonics)
- Essen, Stift, Urkunden AA 0248 (Archival holding)
- 1. Urkunden I (870-1327) (Classification)
- D[ietrich], Dekan, und das ganze Kapitel von St. Florin in Koblenz (Confluentia) bekunden: Sollte es zwischen ihnen und der Äbtissin und dem Kapitel von Essen wegen des Patronats (iure patronatus) des Zehnten und anderer Dinge in Breisig (Brisiche) Streit geben, so werden sie den Dekan, den Scholaster Caesarius und Hermann von Argendorp, ihre Mitkanoniker, als Prokuratoren einsetzen und sich den Beschlüssen, die von wenigstens zwei der gen-annten gefasst wurden, unterwerfen. - Es siegeln die Aussteller mit dem Stiftssiegel. Datum in crastino animarum, a.d. 1309. (Record)