Gemeinde zu Tunzenhausen [w. Sömmerda] klagt, dass sie genötigt werden wollte, von etlichen in des Dorfes Schallenburg [sw. Sömmerda] Flur gelegenen Hufen Landes im kurmainzischen Amt Großen Sommerda [betriffft Sömmerda] die Kriegsspesen zu versteuern, da doch dergleichen Abrichtung zuvor in die Kreissteuereinnahme Langensalza geliefert worden, worauf gnädigste Verordnung ergangen, 1677, item die von teutlebensche Witwe zu Wenigensömmern [n. Sömmerda], welche auch klagt, dass das kurmainzische Amt Großen Sommern [betrifft Sömmerda] die von teutlebenschen Untertanen wegen der in der Großen Sommerdaer [betrifft Sömmerda] Flur gelegenen Feldgüter ins Geschoss und Steuer ziehen wolle, 1678

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Sächsisches Staatsarchiv
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