Vertrag zwischen dem Kloster Überwasser und Johann Bisschopinck zur Enckinckmühle und Hackelenborg, worin letzterer auf den Hof Havixbeck verzichtet, auch zwei Kämpe bei Hohenholte dem Kloster Überwasser überlässt, wogegen dieses ihm das Groten- Erbe im Kirchspiel Dülmen übergibt und noch 5200 Thaler zu zahlen übernimmt. Unter den Zeugen befindet sich Peter Konning, Amtmann des Klosters Überwasser

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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