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Nicolaus Berninck, Prior, Arnoldus Konninck, Prokurator, Henricus Wulff, Senior und der Konvent zu Bentlage bezeugen, dass die Erb- und Bauermänner des Kirchspiel Mezum ihrem Eigenhörigen Braem Jurigen und seiner Frau Anna Kempenhuiß für die von ihnen im Dorf zu Mezum erblich angekaufte Wohnung gestattet haben, ihre Feldmark "tor driffte und sunsten" mitzugebrauchen. Durch diese Berechtigung bleibt das Übereinkommen der Mesumschen mit den Amtleuten zum Bevergern, niemand in ihrer Mark mit Wohnung und Trift zuzulassen, unberührt. Das Konventssiegel wird aufgedrückt. uph avent Jacobi apostoli

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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