Verzicht Ditmar Klingensteins auf Forderungen gegenüber dem Abt von Cappel
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Urk. 18, 423
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1379
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1370-1379
1379 Dezember 13
Ausf. Perg. - RundSg. Wigands von Gilsa anh., Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.294 Nr.4
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini 1379 in die Lucie virginis etc.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ditmar Klingenstein (Klynginsteyn), seine Ehefrau Kunne und deren Söhne Cuntze und Henchen bekunden für sich und ihre Erben, daß sie gegenüber Abt Ludwig von Cappel und seinem Stift (closter) auf die Forderungen (a) von Ditmar Koben, Vorfahre Ditmar Klingensteins, Vaters des Ausst. und auch von ihm selbst, der genannten Ehefrau und ihrer Söhne wegen verzichten und sich mit ihm gütlich geeinigt haben. Sie danken dem Abt, versprechen, ihm ohne Widerspruch zu dienen, wenn er sie benötigt, und die getroffene Einigung in Treue zu halten.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (15.Jh.) Clinginsteyn eyn richtunge (übergerschr. um 1525) Ditmar
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Junker Wigand von Gilsa Amtmann zu Homberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Junker Werner von Borken (Borgkin)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: der Homberger Bürger Konrad (Curd) Boltze (b)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wigand von Gilsa auf Bitte der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: ---
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ditmar Klingenstein (Klynginsteyn), seine Ehefrau Kunne und deren Söhne Cuntze und Henchen bekunden für sich und ihre Erben, daß sie gegenüber Abt Ludwig von Cappel und seinem Stift (closter) auf die Forderungen (a) von Ditmar Koben, Vorfahre Ditmar Klingensteins, Vaters des Ausst. und auch von ihm selbst, der genannten Ehefrau und ihrer Söhne wegen verzichten und sich mit ihm gütlich geeinigt haben. Sie danken dem Abt, versprechen, ihm ohne Widerspruch zu dienen, wenn er sie benötigt, und die getroffene Einigung in Treue zu halten.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (15.Jh.) Clinginsteyn eyn richtunge (übergerschr. um 1525) Ditmar
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Junker Wigand von Gilsa Amtmann zu Homberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Junker Werner von Borken (Borgkin)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: der Homberger Bürger Konrad (Curd) Boltze (b)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wigand von Gilsa auf Bitte der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: ---
(a) anesproche ... vmme gulde, vmme worte, vmme werke adir wovon dye anesproche gewest sin biz an disze cziit)
(b) dye disze eynunge vnd sune gethedingit vnd gemachit han von worte tzu worte
(b) dye disze eynunge vnd sune gethedingit vnd gemachit han von worte tzu worte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ