Pfarrer Gerhard in Fölsen und die ihm verwandte Frau Richeza schenken Kloster Gehrden 30 Mark, mit denen Güter in Fölsen gekauft werden sollen, deren Erträge dazu dienen sollen, eine Memorie für sie einzurichten. Die Verwaltung der Güter wird dem Prior Gerhard übertragen, der mit Zustimmung des Konvents angeordnet hat, daß die Erträge am Gedenktage zur Verteilung gelangen sollen. Ein jeder, dem die Zuwendungen zuteil wird, soll zur Dreschzeit von der Gesamtheit des Verwaltungsvermögens zu gleichen Teilen 24 Viertel erhalten. Ähnlich sollen die Schweine aufgeteilt werden. Der Prior Gerhard soll dem künftigen Pfarrer einen Pfennig auszahlen. Zeugen werden benannt. Acta autem sunt hec anno gratie millesimo ducentesimo vicesimo septimo, indictione duodecima, pontificatus domini Wilbrandi anno secundo.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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