Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Schwarz- und Schönfärber Johann Schulz als Bräutigam und die ledige Ulmer Bürgerin Walburga Fink als Braut. Begleitet werden sie von dem Rotgerber Johann Christoph Neubronner und dem Marner Jeremias Ludwig als Pfleger der Tochter des Bräutigams Anna Maria aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Katharina Margarete geborene Cellarius sowie den Schiffmännern Wilhelm Hegele und Friedrich Hegele als Pfleger der Braut. Die Brautleute habe dem Rat einen zwischen ihnen am 14. Oktober 1782 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 666] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Tochter des Bräutigams noch minderjährig ist und daher unter der Pflegschaft des Rats steht. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung für die Tochter des Bräutigams aus seiner ersten Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.